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AK Ausschuss Johanniter

Geschäftsstelle der AK DWBO/ des AK Ausschuss Johanniter

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Johanniter (AKJ) bestand bis zum 31.12.2018. Die Arbeit der AKJ wird nun durch den AK Ausschuss Johanniter fortgeführt. Die AVR-J wurden durch die AVR DWBO Anlage Johanniter ersetzt. Die bisherigen von der vormaligen AKJ gefassten Beschlüssebleiben bestehen. Die jeweiligen Fassungen der vormaligen AVR-J finden Sie im Archiv.

Die Organisation bzw. die Geschäftsführung für den AK Ausschuss Johanniter liegt gemäß § 34 ARRO DWBO bei der Geschäftsstelle der AK DWBO. Diese ist im Haus der Diakonie in der Paulsenstraße 55/56, 12163 Berlin ansässig.

Da die Sitzungen des AK Ausschuss Johanniter sowie der jeweiligen Fachausschüsse in der Bundesgeschäftsstelle des Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. stattfinden, unterhält die Geschäftsstelle der AK DWBO in der Lützowstraße 94, 10785 Berlin eine Außenstelle.

Die Geschäftsstelle der AK DWBO ist wie folgt erreichbar:
Stephanie Nienborg
Tel.: 030 – 820 97162
Fax: 030 – 820 97282
Mail:

Beschlüsse

„Aufgabe der AK DWBO ist die Beschlussfassung von Regelungen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen der Johanniter (§ 22 Abs. 1 ARRO DWBO). In Vorbereitung der Beschlussfassung erarbeitet der AK Ausschuss Johanniter Beschlussvorlagen, die mit Annahme durch die AK wirksam werden.

Die AK DWBO hat von der Möglichkeit gem. § 3 Abs. 2 Satz 6 ARRO DWBO Gebrauch gemacht, für die Dauer von längstens zwei Jahren einen sog. „Blankettbeschluss“ zu fassen. Dies bedeutet, dass die vom AK Ausschuss erarbeiteten Beschlussvorlagen pauschal von der AK DWBO übernommen und mit deren Veröffentlichung durch Rundschreiben wirksam werden (§ 31 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2 ARRO DWBO), ohne dass es einer gesonderten Beschlussfassung der AK DWBO bedarf.

Sämtliche Änderungen, wie sie durch die vormalige AKJ beschlossen und durch den jetzigen AK Ausschuss Johanniter erarbeitet wurden, finden Sie hier: Beschlüsse

Beschlüsse nach § 3 Abs. 2 Satz 1 ARRO DWBO gelten ausschließlich für die im Tarifregister gem. § 22 Abs. 3 ARRO DWBO aufgeführten Werke und verbundenen Unternehmen der Johanniter. Umfasst sind hiervon die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., die Johanniter GmbH sowie die Johanniter Seniorenhäuser GmbH und jeweils deren verbundenen Unternehmen.

NEU: Hier zum Herunterladen